VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Versteigerungsbedingungen
mit Stand zum 01.11.2023 der Firma:
Auktion-Mitteldeutschland, Inh.: Markus Lenz
Am Sättel 14
98553 Schleusingen
ALLGEMEINE HINWEISE
Die Teilnahme als Käufer an der Auktion ist für alle registrierten Nutzer möglich. Bei Registrierung ist der Personalausweis zwingend erforderlich.
Bei Unternehmern mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind zum Nachweis auf Anforderung von Auktion Mitteldeutschland zusätzlich jeweils beglaubigte Übersetzungen von vorstehenden fremdsprachigen Dokumenten in die deutsche Landessprache erforderlich.
Bei Unternehmern außerhalb eines Staates der Europäischen Union sind zum Nachweis stets erforderlich:
- eine durch das für das Unternehmen zuständige Finanzamt ausgestellte Bescheinigung über die Unternehmereigenschaft, wobei das Ausstelldatum dieser Bescheinigung nicht älter als 12 Monate sein darf (nach Ablauf dieses Zeitraumes ist
- eine aktualisierte Bescheinigung vorzulegen); die Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
- Anschrift der zuständigen Finanzbehörde
- vollständiger Name, Sitz und Anschrift der Firma
- Angabe über die Art der unternehmerischen Tätigkeit
- Hinweis auf Umsatzsteuerpflicht, Steuernummer
- Kopie des Ausweises/Passes des Firmeninhabers oder Geschäftsführers
Die Auktion-Mitteldeutschland (Versteigerer) versteigert im fremden Namen und für fremde Rechnung (gemäß § 383 Abs. 3 S. 1 BGB im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Agent)). Es werden keine Versteigerungsobjekte versteigert, die sich im Eigentum des Versteigerers befinden. Die Versteigerung erfolgt freiwillig.
Mit dem Zuschlag kommt daher ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer und dem Käufer zustande, nicht zwischen dem Käufer und der Auktion-Mitteldeutschland.
Zugleich geht die Kaufpreisforderung des Einlieferers gegen den Käufer im Wege der Abtretung auf die Auktion-Mitteldeutschland über.
Jegliche Fahrzeuge und Artikel werden ausdrücklich in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Die Auktion-Mitteldeutschland sowie der Einlieferer übernehmen keinerlei Gewährleistung und Sachmängelhaftung für die Fahrzeuge und Auktionsartikel.
Die Auktion-Mitteldeutschland übernimmt gegenüber dem Ersteigerer/Bieter keine Verpflichtung, die Versteigerungsobjekte zu überprüfen und/oder eventuelle Abweichungen zwischen der Zustandsbeschreibung des Einlieferers und dem Versteigerungsobjekt zu erfassen und/oder zu dokumentieren.
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die gebrauchten Fahrzeuge / Artikel Mängel aufweisen und sollten vor Gebotsabgabe am jeweiligen Standort besichtigt werden.
Die Auktion-Mitteldeutschland weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche zum Verkauf stehende Versteigerungsobjekte ungeprüft sind. Bei allen zum Verkauf stehenden Fahrzeugen und Artikeln ist davon auszugehen, dass diese bereits einen nicht unerheblichen Vorschaden erlitten haben.
Alle Angaben im Auktionskatalog (wie z. B. technische Informationen, Daten, Maße, Baujahre und Kilometerstände) sind unverbindliche Angaben vom Einlieferer und werden von der Auktion-Mitteldeutschland nicht überprüft. Sie sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Versteigerungsobjekte. Auch fehlende Angaben begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.
Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.
Die Angaben im Auktionskatalog und in anderen Präsentationsformen (z.B. Internet) bei den jeweiligen Fahrzeugen und Artikeln, die in der Regel auf Angaben der Einlieferer (Agenten) beruhen, werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB, sondern grundsätzlich als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung anzusehen. Auskünfte jedweder Art, sei es mündlich oder schriftlich, bringen lediglich eine subjektive Einschätzung der Auktion-Mitteldeutschland zum Ausdruck und sind keine abweichende Individualabrede, Garantie- oder Beschaffenheitsvereinbarung. Werden zusätzlich zu dem Auktionskatalog noch andere Präsentationsformen genutzt, sind dennoch nur die im Auktionskatalog enthaltenen textlichen Angaben, nicht hingegen Abbildungen, maßgeblich. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben in der Auktion zu berichtigen.
Der Erhaltungszustand wird im Auktionskatalog nicht durchgängig erwähnt, sodass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Beschädigungen finden im Auktionskatalog nur Erwähnung, wenn sie nach Einschätzung der Auktion-Mitteldeutschland (Versteigerer) den optischen Gesamteindruck des Versteigerungsobjekts deutlich beeinträchtigen. Insoweit ergibt sich aus fehlenden Hinweisen auf Reparaturen, Restaurierungen, Ergänzungen oder sonstigen Maßnahmen am Versteigerungsobjekt nicht, dass sich die Sache in einem perfekten Zustand befindet.
Die Auktion-Mitteldeutschland weist eindringlich darauf hin, dass Gebote nur abgegeben werden sollen, wenn Sie als Bieter mit diesen Bedingungen einverstanden sind und diese vollumfänglich akzeptieren.
Etwaige Vorbehalte oder widersprechende AGB gegen die Versteigerungsbedingungen von Auktion-Mitteldeutschland werden nicht akzeptiert.
Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt jeder Teilnehmer die AGB's / Versteigerungsbedingungen an.
Die Rechtsverbindlichkeit dieser AGB's/Versteigerungsbedingungen erkennt der Käufer/Bieter bei seiner Erstanmeldung bei Auktion-Mitteldeutschland an. Ferner erkennt der Käufer/Bieter diese Versteigerungsbedingungen an:
- Mit der Teilnahme an der Versteigerung,
- durch Einloggen auf der Website von Auktion-Mitteldeutschland sowie
- erneut bei jedem Einloggen zu einer Online-Auktion.
SPEZIFISCHE HINWEISE
Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Eine Teilnahme an der Versteigerung ist ausschließlich nach erfolgreicher Registrierung als Käufer/Bieter über unsere Website (https://www.auktion-mitteldeutschland.de) möglich.
2. Die Anmeldung/Registrierung ist kostenlos und erfolgt durch vollständige Angabe der von der Auktion-Mitteldeutschland jeweils abgefragten Daten. Die Teilnahme an der Auktion ist nur für registrierte Nutzer möglich.
3. Die Auktion-Mitteldeutschland ist berechtigt, die Zulassung ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. zu entziehen. Eine Zulassung wird insbesondere verweigert bzw. entzogen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- falsche oder fehlende Angaben bei der Anmeldung,
- Verzug/Nichterfüllung von vertraglichen Leistungspflichten,
- rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Auktion-Mitteldeutschland,
- Verstößen gegen die Versteigerungsbedingungen von der Auktion-Mitteldeutschland,
- Widerspruch gegen diese und/oder geänderte Versteigerungsbedingungen von Auktion-Mitteldeutschland,
- beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers oder bei Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse über das Vermögen des Käufers,
- Nichtvorlage weiterer von Auktion-Mitteldeutschland angeforderter Dokumente,
- ungebührliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern von Auktion-Mitteldeutschland,
- nachgewiesene oder vermutete Täuschungshandlung im Zusammenhang mit den eingereichten Dokumenten bzw. der Identität sowie jedem anderen rechtswidrigen Verhalten,
- bei Vorliegen von Zahlungsverzug in Bezug auf Kaufpreise, bei denen der Käufer mehr als 30 Tage in Verzug ist,
- nicht mit dem Versteigerer abgestimmter und von diesem genehmigter Kontaktaufnahme zu einem Einlieferer.
5. Die Auktion-Mitteldeutschland kann von einem zugelassenen Käufer/Bieter jederzeit den Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit oder weitere Dokumente anfordern. Abmeldungen oder Änderungen hat der registrierte Nutzer unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, Datenänderungen und einen Widerruf einer gegebenenfalls erteilten Vollmacht, die sich nach seiner Anmeldung ergeben, der Auktion-Mitteldeutschland unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.Die Beweislast, nicht geboten zu haben, liegt im Falle eines Verlustes des Passwortes oder einer behaupteten Fremdnutzung des Passwortes durch einen Dritten beim Käufer, ein bloßes Behaupten reicht hier nicht aus.
Der Käufer/Bieter haftet auch für technische Fehler, die in seine Sphäre fallen oder dessen Ursachen gänzlich unaufgeklärt bleiben. Derjenige, in dessen Sphäre der streitgegenständliche technische Fehler fällt, trägt die Darlegungs- und Beweislast. Die Unaufklärbarkeit und Nichtbeweisbarkeit einer Fehlerursache geht zu Lasten des Käufers/Bieters.
7.Der registrierte Nutzer ist jederzeit berechtigt sich bei Auktion-Mitteldeutschland mit sofortiger Wirkung in Textform abzumelden.
8. Sofern der registrierte Nutzer die Dienste von Auktion-Mitteldeutschland noch nicht in Anspruch genommen hat, kann er darüber hinaus innerhalb von zwei Wochen seine Anmeldung gegenüber Auktion-Mitteldeutschland in Textform widerrufen.
9. Alle Fahrzeuge und Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, indem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Der Käufer (Bieter) erkennt an, dass jegliche nachträgliche Reklamation ausgeschlossen ist und die Auktion-Mitteldeutschland keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder verdeckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernehmen. Technische Informationen / Daten, Maß oder Gewichtsangaben und Baujahre sind unverbindlich. Auflistungen der Fahrzeuge und Artikel sind sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt. Für evtl. Schreibfehler wird keine Haftung übernommen.
a) Eine Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen, ebenso eine Haftung wegen Abweichungen des Fahrzeugs/Artikel von den Angaben im Auktionskatalog.
b) Fahrzeuge/Artikel werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Zeitpunkt der Auktion bzw. des Zuschlags befinden.
c) Die Auktion-Mitteldeutschland ist wie bereits dargelegt nicht der Eigentümer der versteigerten Fahrzeuge/Artikel und übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft des Fahrzeuges/Artikels.
d) Ebenso übernimmt die Auktion-Mitteldeutschland keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Einlieferers. Dies gilt insbesondere für Angaben über eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft des Fahrzeuges/Artikels und deren Ausstattung bzw. Zubehör. Für diese Angaben haftet ausschließlich der Einlieferer unter Beachtung des vereinbarten Sachmängelhaftungsausschlusses.
e) Die in die Versteigerung aufgenommenen Fahrzeuge/Artikel werden von der Auktion-Mitteldeutschland keiner technischen Überprüfung unterzogen, ebenfalls nicht auf frühere Schäden, Unfälle o. ä., die möglicherweise ganz oder teilweise repariert bzw. behoben worden sind. Der Käufer akzeptiert, dass der Auktion-Mitteldeutschland nicht bekannt ist, ob die in der Versteigerung angebotenen Fahrzeuge/Artikel Schäden bzw. Unfälle hatten, sofern und soweit der Einlieferer dieses nicht vorab mitgeteilt hat.
f) Gleichfalls erfolgt kein Abgleich zwischen dem Fahrzeug/Artikel und den dazu gemachten Angaben/Fotografien/Videos des Einlieferers. Sollte Auktion-Mitteldeutschland allerdings über Vorschäden informiert sein, wird es diese Vorschäden in der Beschreibung des Fahrzeugs/Artikels für die Auktion angeben.
10. Die Auktion-Mitteldeutschland (Versteigerer) hat das Recht, jederzeit die im Auktionskatalog genannte Reihenfolge zu ändern, Versteigerungsnummern zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen oder Gebote, die als zu niedrig angesehen werden, zurückzuweisen. Die Auktion-Mitteldeutschland (Versteigerer) hat das Recht, einzelne Gebote abzufragen oder die Bietinteressenten aufzufordern, Gebote abzugeben. Aus berechtigten Gründen kann die Auktion-Mitteldeutschland (Versteigerer) ein Gebot ablehnen.
11. Die für die Auktionen maßgebliche Währung ist Euro (€). Die Höhe der Gebotsschritte betragen in der Regel 50 €, 100 € oder 200 € und werden von der Auktion-Mitteldeutschland nach deren Ermessen bestimmt.
12. Die Auktion-Mitteldeutschland behält sich das Recht vor, Fahrzeuge und Artikel aus einer laufenden Auktion zu nehmen, auch wenn für diese Versteigerungsgegenstände bereits – z.B. online – Gebote abgegeben wurden. Ansprüche für den Bieter entstehen hieraus nicht.
13. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende nach Ablauf der Auktionszeit des jeweiligen Fahrzeuges/Artikels. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers.
14. Der Zuschlag bei einem abgegebenen Höchstgebot erfolgt zuzüglich der Versteigerungsgebühr, dem sogenannten Aufgeld, und verpflichtet den Käufer zur sofortigen Zahlung des Kaufpreises inkl. des Aufgeldes (wenn nicht ein Zahlungsziel genannt wird).
15. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich eines Aufgeldes von 17 % plus der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. 19 % auf das Aufgeld.
16. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt.
17. Rechnungen werden direkt nach der Versteigerung an die jeweils angegebene E-Mail-Adresse versandt. Nach Zahlungseingang erhalten Sie von uns einen Abholschein für das ersteigerte Fahrzeug/den ersteigerten Artikel. Bei Abholung der Ware ist der Abholschein und bei Abholung im Auftrag zusätzlich eine entsprechende Vollmacht vorzuweisen. Abholer ohne Abholschein/Vollmacht werden abgewiesen.
18. Die Auktion-Mitteldeutschland übernimmt für den Einlieferer, der Verkäufer des Versteigerungsobjektes ist, die Rechnungsstellung und das Inkasso. Über den Kaufpreis inklusive des Aufgeldes sendet die Auktion-Mitteldeutschland dem Käufer eine Rechnung. Die Auktion-Mitteldeutschland übernimmt jedoch für den Verkäufer/Einlieferer nicht das Inkassorisiko.
19. Die Zahlung der Gesamtforderung muss spätestens 3 Werktage nach Zuschlagserteilung (bzw. ab Rechnungsversand) an die Auktion-Mitteldeutschland (Versteigerer) erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
20. Das Kaufobjekt gilt mit Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Dies trifft auch und insbesondere für Zubehörteile zu.
21. Das Eigentum des Einlieferers an dem ersteigerten Fahrzeug/Artikel geht erst nach vollständigem unwiderruflichem Eingang des Kaufpreises zuzüglich des angefallenen Aufgeldes sowie eventuell weiterer entstandener Gebühren (ohne Abzüge) auf dem Konto von Auktion-Mitteldeutschland auf den Käufer über.
22. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung des ersteigerten Objektes, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Standort unverladen verstehen. Sollte der Abholtermin innerhalb der ersten fünf Werktage nach der Versteigerung überschritten werden, so haftet der Käufer für alle Folgekosten. Dies bedeutet, dass der Käufer ab dem 6. Werktag nach der Versteigerung eine Standgebühr pro Versteigerungsgut von 20€/Tag zzgl. der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. 19 % zu zahlen hat. Ab dem 10. Werktag nach Versteigerung beträgt die Standgebühr 25€/Tag je Versteigerungsgut, zuzüglich der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. 19%.
23. Bei Nichtzahlung des Kaufpreises und/oder der Versteigerungsgebühren (unter anderem dem Aufgeld) durch den Käufer, erhält dieser spätestens nach 4 Werktagen nach Rechnungsstellung noch einmal eine Mahnung mit einer Fristsetzung zur Zahlung. Die Auktion-Mitteldeutschland ist bei Nichtzahlung dann spätestens nach 10 Werktagen nach Rechnungsstellung berechtigt, für den Einlieferer vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Mit Rücktritt des Auktionshauses vom Kaufvertrag für den Einlieferer liegt auch für die Auktion-Mitteldeutschland ein Fall der Unmöglichkeit vor, der zu einem Untergang des zwischen dem Käufer und dem Auktionshaus bestehenden Vertragsverhältnisses führt.
Ferner ist die Auktion-Mitteldeutschland in diesem Fall berechtigt, das Fahrzeug/Artikel erneut zu versteigern und einen etwaigen Mindererlös bei einem dann erfolgten Verkauf des Fahrzeugs/Artikels dem nicht zahlenden Käufer in Rechnung zu stellen. Auf einen bei einer zweiten Versteigerung eventuell entstehenden Mehrerlös hat der nicht zahlende Käufer keinen Anspruch, er ist zu dieser weiteren Versteigerung auch nicht als Käufer zugelassen.
24. Nach der Erteilung des Zuschlags kann der Käufer nur noch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten.
Erklärt der Käufer dennoch den Rücktritt vom Kaufvertrag, ohne dass ein hierfür berechtigender Rechtsgrund vorliegt, liegt es im Ermessen der Auktion-Mitteldeutschland, welches sich in diesem Fall mit dem Einlieferer abzustimmen hat, entweder die Erfüllung des Kaufvertrages zu verlangen oder den Rücktritt zu genehmigen.
Muss ein bereits geschlossener Kaufvertrag rückabgewickelt werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeuges/Artikels vom Käufer, der diese Gefahr ab Zuschlag trägt, auf den Einlieferer über.
25. Für den Fall, dass der Käufer die Abnahme des Fahrzeugs/Artikels verweigert oder sich überhaupt nicht erklärt und es daher zu keiner Abnahme kommt, erhält der Käufer ein Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung zur Abholung des Fahrzeugs/Artikels. Sollte der Käufer nach Verstreichen der Frist das Fahrzeug/den Artikel nicht abgeholt haben, so ist die Auktion-Mitteldeutschland ebenso wie bei der Nichtzahlung des Kaufpreises und/oder der Versteigerungsgebühren berechtigt, für den Einlieferer vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
26. Für Unfälle während der Besichtigung und Abholung wird durch die Auktion-Mitteldeutschland keine Haftung übernommen.
27. Die Auktion-Mitteldeutschland ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.
28. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines Anderen ersteigert (über dessen Registrierung/Account), haftet neben diesem selbstschuldnerisch.
29. Für den evtl. freihändigen Verkauf im Anschluss an Versteigerungen gelten die gleichen Bedingungen.
30. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung. Korrekturen müssen sofort angezeigt werden.
Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Abkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) und die Regelungen des internationalen Privatrechts gelten nicht. Die Vertrags- und Auktionssprache ist deutsch.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen sowie dieser Bedingungen in ihrer Gesamtheit. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Störungen des Prozesses wegen höherer Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Unruhen bzw. Ausschreitungen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, unter anderem auch bedingt durch Pandemien o.ä., befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Parteien sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Ausgenommen hiervon ist die Zahlungsverpflichtung des Käufers für ein ersteigertes Fahrzeug / einen ersteigerten Artikels, diese Verpflichtung ist als Geldschuld auch bei Störungen der vorgenannten Art einzuhalten.